Schön, dass es wenigstens versucht wird…. oder? Vor ein paar Monaten wurde der elektronische Personalausweis eingeführt… und erwies sich binnen kürzester Zeit als völliger Flop… Fachleute zweifeln die Sicherheit der Technologie an, Bürger sind verärgert über den hohen Preis des neuen Dokuments, Zubehör (Kartenleser) ist kaum verfügbar und Behörden wie private Unternehmen tun sich schwer, die Möglichkeiten der elektronischen Identifizierung überhaupt in ihr Angebot einfliessen zu lassen..Da haben wohl alle ordentlich versagt, und das, obwohl es doch sooooo schön vermarktet wurde… da nimmts der böse Bürger einfach nicht an… und das nur, weil es halt technisch unausgereift, teuer und unsicher ist….
Aber unsere Regierung wäre nicht unsere Regierung, wenn sie nicht noch einen Trumpf im Ärmel hätte… Zwangseinführung, das ist das Zauberwort… nennen wir es doch der Einfachheit halber „Geldwäschegesetz“ – den Zusammenhang begreift der dumme Bürger sicher nicht – und führen damit den Zwang zur elektronischen Identifizierung bei allen Online-Zahlungen ein… damit rückt der gläserne Bürger auch gleich wieder ein bisschen näher… na wenn das nicht praktisch ist… und der Totgeburt E-Perso wird so auch gleich ein wenig künstliches Leben eingehaucht…
Ein Zitat aus dem Entwurf:
2. Ist der Vertragspartner eine natürliche Person und zur Feststellung der
Identität nicht persönlich anwesend, hat der Verpflichtete die Identität
des Vertragspartners zu überprüfen anhand
a) eines Dokuments im Sinne des § 4 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1,
b) einer beglaubigten Kopie eines Dokuments im Sinne des § 4 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1,
c) des elektronischen Identitätsnachweises nach § 18 des Personalausweisgesetzes oder
d) einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des § 2 Nummer 3 des Signaturgesetzes.
Für den Privatanwender bleibt damit praktisch nur der elektronische Perso oder aber der unhandliche Weg eine beglaubigte Kopie des Ausweisdokuments einzuschicken, was wohl kaum jemand machen wird…
Hier der ganze Entwurf
Empört Euch!
lg
Marc