Schlagwort-Archive: Konsum

Facebook als Bürgerpflicht…

weltkartezentralWer meinen Blog hier ein bisschen verfolgt hat in den letzten Jahren, der weiß ja schon, dass ich den großen Playern im Markt der sozialen Netze und Online-Geschichten einigermaßen vorsichtig, um nicht zu sagen kritisch gegenüber stehe.

Ja, ich pflege Accounts bei einigen der sozialen Netze, bei g+ mittlerweile stark reduziert, dann noch einen bei Diaspora (was sicherlich nicht zu den „großen“ zählt) und eben bei Twitter. Meinen Facebook-Account, den ich mal eine Zeit lang hatte, habe ich schon vor längerem gelöscht und friste so ein Dasein ganz ohne diese blaue Seite, auf der sich alle immer so treffen. Facebook als Bürgerpflicht… weiterlesen

Highlights aus den AGB…

Lesen Sie AGBs? Allgemeine Geschäfts-Bedingungen? Ja, ich meine diese langen Texte mit Kleingedrucktem, die die so genannte Vertragsgrundlage für fast alles bilden, was wir so konsumieren und nutzen. Das, was bei Software in so kleinen Fenstern aufpoppt, wo man dann ein Häkchen druntermachen muss – na gut, oft genug werden die AGBs neben dem in der Regel blind gesetzten Häkchen ja nur verlinkt, was solls. Liest eh keiner.

Es gibt ein paar wenige löbliche Ausnahmen. Neulich kam mir ein Screenshot von einem Programm unter, der ungefähr wie folgt lautetete „Sie haben 1,47 Sekunden nach erscheinen unserer AGB auf „Annehmen“ geklickt, das bedeutet, dass Sie 482 Worte in 1,47 Sekunden gelesen zu haben behaupten. Sind Sie sicher, dass Sie nicht nochmal lesen wollen?“. Schönes Ding.

Aber darauf will ich hier nicht hinaus. Ich lese AGB, wenn es die Zeit zulässt, sofort, ansonsten später. Ein paar besondere Schmankerl möchte ich dazu hier mal zum besten geben. Wörtlich zitieren werde ich die entsprechenden AGB nicht, aber verlinken, dann könnt Ihr Euch die Texte selber mal zu Gemüte führen. Highlights aus den AGB… weiterlesen

Callcenter und so…

Auswahl_103Anlässlich dieses kleinen Dialoges rechts, wollte ich mich auch mal äußern…

Ja, die arme [Firmenname-Eintragen]-Olga sitzt in einem Callcenter, kriegt 6,50 die Stunde (wenn sie überhaupt in Deutschland sitzt und nicht irgendwo anders, wo es deutlich weniger sein kann) und ackert da ihren Kram runter, puffert sicher auch mal Frust von Kunden oder potentiellen solchen und das ist schrecklich böse, wenn man auf diesen Menschen noch stellvertretend für die Firmen dahinter rumhackt. Callcenter und so… weiterlesen

Propylenglykol… mal wieder

dampfeGestern lief wohl einmal mehr ein aufklärender Beitrag zum Thema e-Zigaretten im TV, in einem unserer Öffis (eigentlich mag ich Öffis). Wie so oft zuvor wurde auf die potentiellen Gefahren hingewiesen, speziell das Wort „Propylenglykol“ schwang schwerwiegend auf der Zunger der Sprecherin, jener geheimnisvolle Stoff, der, ich zitiere frei „auch als Frostschutzmittel“ eingesetzt wird.

Ja, das ist richtig. Wir dampfen ein Frostschutzmittel. Propylenglycol wird übrigens auch als Reinigungsmittel benutzt in lebensmittelverarbeitenden Betrieben. Ach herrje, wir dampfen also ein Reinigungs- und Frostschutzmittel! Haben wir doch schon als Kinder gelernt, dass man Meister Proper und Auto-Frostschutz nicht verzehren darf!! Propylenglykol… mal wieder weiterlesen

Bearbeitungsgebühren für Kredite – Mal was wichtiges…

Gerade, weil es uns auch selbst betrifft, hier mal kurz was wichtiges.

Schon vor im Mai 2014 wurde durch das BGH entschieden, dass die oft erhobenen Bearbeitungsgebühren für Kredite, insbesondere z.B. für PKW oder Immobilienfinanzierungen nicht rechtmäßig seien. Diese Gebühren beliefen sich gerne mal auf mehrere hundert Euro und sind in entsprechenden Verträgen extra ausgewiesen.

Bislang beriefen sich die Kreditgeber bei Rückforderungen für Verträge, deren Abschluß länger als 3 Kalenderjahre zurückliegen, allerdings auf die Verjährung von 3 Jahren und verweigerten gerne mal die Rückzahlung aus eben dieser Begründung.

Am 28.10. diesen Jahres hat nun das BGH erneut entschieden, und auf Grund der bis Dato unsicheren Rechtslage die Verjährungsfrist für solche Fälle auf 10 Jahre erhöht (Link zur Pressemitteilung des BGH). Wer also fleißig ist und seine Unterlagen ein wenig sichtet, kann hier mit einem simplen Schreiben (diverse Musterbriefe sind im Netz verfügbar, einfach mal „Musterbrief Kredit Bearbeitungsgebühr“ in die Websuche eingeben) viel Geld zurückholen. In unserem Falle haben wir vor wenigen Tagen erst eine Ablehnung erhalten, gestern segelte ein zweites Schreiben in unseren Briefkasten, in dem auf das Urteil vom 28.10. bezogen eine Rückzahlungszusage kam.

Wer nicht prüft und die paar Minuten für das Anschreiben investiert, ist selber schuld…

(Der Artikel dient rein der Information, mit den rechtlichen Hintergründen kenne ich mich nicht wirklich aus und kann da auch nicht beraten oder so.)

NACHTRAG: Das Geld ist da (Korkenknall!!), allerdings 1:1 der damals erhobene Betrag. Da sich bei den Zinsen allerdings gemäß dem durch Gerichtsurteile gestützte Zins (5% über Basiszinssatz gemäß gängiger Musterschreiben) bei wenigen Jahren schon auf einige hundert Euro belaufen kann, sollte man sich damit wohl nicht zufrieden geben. Wir haken nochmal nach…

Nachtrag 2: Bank 2 hat für einen 10 Jahre zurück liegenden Kredit umgehend zurückgezahlt inkl. Zinsen in Höhe von 5%. Das bedeutet insgesamt in diesem Fall ca. 70% mehr, als ursprünglich gezahlt. Ich hatte noch einen weiteren Autokredit ausgebuddelt, den ich 2004 oder 2005 mal abgeschlossen hatte.

Nachtrag 3: Bank 3 hat mit einem automatisierten Antwortschreiben reagiert. Wir haben noch 2 kleinere Sachen ausgebuddelt, einmal für eine Küche und einmal für ein nicht zweckgebundenes Verbraucherdarlehen, das ich vor einigen Jahren mal aufgenommen habe. Das automatisierte Schreiben sagt, dass auf Grund des hohen Andrangs nach dem Urteil die Bearbeitung dauert, und die Bank bei berechtigten Forderungen vorerst auf die Verjährung verzichtet bis 31.12.2015.

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