Highlights aus den AGB…

Lesen Sie AGBs? Allgemeine Geschäfts-Bedingungen? Ja, ich meine diese langen Texte mit Kleingedrucktem, die die so genannte Vertragsgrundlage für fast alles bilden, was wir so konsumieren und nutzen. Das, was bei Software in so kleinen Fenstern aufpoppt, wo man dann ein Häkchen druntermachen muss – na gut, oft genug werden die AGBs neben dem in der Regel blind gesetzten Häkchen ja nur verlinkt, was solls. Liest eh keiner.

Es gibt ein paar wenige löbliche Ausnahmen. Neulich kam mir ein Screenshot von einem Programm unter, der ungefähr wie folgt lautetete „Sie haben 1,47 Sekunden nach erscheinen unserer AGB auf „Annehmen“ geklickt, das bedeutet, dass Sie 482 Worte in 1,47 Sekunden gelesen zu haben behaupten. Sind Sie sicher, dass Sie nicht nochmal lesen wollen?“. Schönes Ding.

Aber darauf will ich hier nicht hinaus. Ich lese AGB, wenn es die Zeit zulässt, sofort, ansonsten später. Ein paar besondere Schmankerl möchte ich dazu hier mal zum besten geben. Wörtlich zitieren werde ich die entsprechenden AGB nicht, aber verlinken, dann könnt Ihr Euch die Texte selber mal zu Gemüte führen.

Fangen wir an mit WhatsApp. Ich hab mir das vor kurzem aus verschiedenen Gründen und schweren Herzens auf mein Jolla installiert. Insgesamt sind die AGB… sagen wir mal ein wenig verwirrend aber doch weniger schlimm, als ich angenommen hatte. Ein besonderes kleines Highlight verbirgt sich ziemlich mittendrin. Da steht, frei übersetzt:

„Du musst WhatsApp umgehend informieren, falls es ein Sicherheitsproblem mit Deinem Mobiltelefon oder eine nicht autorisierte Nutzung Deines Mobiltelefons gab“

Öhm… okay. Wenn man bei Twitter mal liest, wie oft sich jemand aufregt, weil das Kind, die Cousine oder die Mama ins Handy geluschert hat, dürfte WhatsApp wohl eine eigene Abteilung für solche Fälle haben…. oder hält sich da etwa jemand nicht dran? (Würde mich echt interessieren, ob das schonmal jemand gemacht hat, die nicht autorisierte Nutzung durch sein Kind bei WA melden, falls ja, bitte Feedback).

Nun fällt das sicher in den Bereich „skurriles“ und wird wohl von den wenigsten ernst genommen.

Interessant finde ich ja immer den Bereich Datenschutz. Ein ganz spezielles Erlebnis hatte ich da mit einer Fluggesellschaft, mit der ich recht gerne fliege. Wo es da schon diese Meilenprogramme gibt, dachte ich, das schaute ich mir mal an. Der Bereich Datenschutz wurde dabei simpel verlinkt, es gab eine richtige „Datenschutzerklärung“. WAS genau zu dieser Überschrift für den folgenden Text geführt hat, ist mir allerdings völlig schleierhaft. Es gab da eine ganze Menge Text, aber wichtig blieben am Ende eigentlich nur zwei kleine Sätze, die ich wieder frei zitieren möchte:

1. Ihre Daten können im Rahmen der Aktivitäten auch in Ländern landen, in denen keinerlei Datenschutz gewährleistet wird.

2. Sollten Sie Dritte an Ihren Punkten teilhaben lassen wollen, ist es Ihre Verantwortungen, die betroffenen Dritten über diese Datenschutzbestimmungen aufzuklären.

Eine Datenschutzbestimmung, die aussagt, dass sie die Daten eigentlich nicht schützt… cool. Mittlerweile, ich habs gerade nochmal nachgelesen, ist diese Datenschutzbestimmung grundliegend überarbeitet und deutlich besser. Eventuell werde ich jetzt doch noch beitreten… es wurde ja was dran getan.

Insgesamt kann man aber festhalten, dass diese so genannten „Datenschutzbestimmungen“ oft genug „Datenschutzentbindungsgenehmigungen“ sind. Das sollte man lesen und sich überlegen, ob man das wirklich will.

Soviel fürs erste… ich werd das Thema nochmal weiter verfolgen 🙂

(No Ratings Yet)
Loading...

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kommentare werden moderiert. Es kann etwas dauern, bis dein Kommentar angezeigt wird.