Social Networks am Arbeitsplatz

Die EU Kommission hat heute einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, wonach Social Networks wie Facebook, Twitter, Google und Co eine Arbeitgeberschnittstelle Einrichten müssen, die es Arbeitgebern erlaubt – aus datenschutzrechtlichen Gründen ohne Einsicht in Inhalte – die Aktivität ihrer Mitarbeiter in den Netzwerken zu protokollieren. Die Kommission geht Berechnungen zufolge von bis zu 34% Produktivitätseinbußen durch Social Network Aktivität während der Arbeitszeit via PC und Smartphone aus. Hier läge erhebliches wirtschaftliches Potential brach, welches offenbar nur durch eine Regulierung freigelegt werden könne.

Generell würden, nach der Umsetzung, über diese Schnittstelle Aktivitätsdaten von allen Personen für die jeweiligen Unternehmen zugänglich, die ihr Profil im jeweiligen Netzwerk mit dem Arbeitgeber verknüpft haben. Darüber hinaus haben die Unternehmen die Möglichkeit, via Email-Abgleich zu prüfen, welche ihrer Mitarbeiter in Sozialen Netzen aktiv sind und können nach einer Verifikation auch auf dieser Basis Mitarbeiter dem Monitoring hinzufügen. Unter anderem sind „Alerts“ geplant, die den Arbeitgeber darauf hinweisen, wenn Mitarbeiter außerhalb der Pausenzeiten oder Freizeit im jeweiligen Netzwerk aktiv posten, kommentieren oder anderweitig aktiv sind.

Darüber hinaus kann der Arbeitgeber öffentliche Postings komplett einsehen und sich über die Schnittstelle z.B. benachrichtigen lassen bei der Verwendung bestimmter Schlagworte durch Mitarbeiter oder bei sehr erfolgreichen Social Network Äußerungen seiner Mitarbeiter.

Erste Petitionen sind schon am ersten des aktuellen Monats angelegt und warten auf Zeichner, um diesen Schritt noch zu verhindern. Wirtschaftsverbände und Politik stehen geschlossen hinter dem Vorstoß, Gewerkschaften distanzieren sich.

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